Die Stadt Essen hat im Januar 2026 Testkäufe zum Verkaufsverbot von Lachgas an Minderjährige durchgeführt. Dabei stellten Mitarbeitende des Ordnungsamtes in mehr als der Hälfte der überprüften Betriebe Verstöße gegen die geltende ordnungsbehördliche Verordnung fest.
Wo fanden die Kontrollen statt?
Bereits im August und September 2025 hatte das Ordnungsamt zahlreiche Kiosk- und Trinkhallenbetriebe im Stadtgebiet kontrolliert und über die neue Rechtslage informiert. Von insgesamt 103 überprüften Betrieben führten damals 25 Lachgas in ihrem Sortiment.
Diese 25 Betriebe standen im Januar 2026 im Fokus der Testkäufe. In Zusammenarbeit mit dem Jugendamt der Stadt Essen unterstützten sechs freiwillige Jugendliche im Alter von 13 bis 16 Jahren die Maßnahme. Die Testkäufe fanden an vier Tagen in insgesamt 25 Betrieben statt.
Wie viele Verstöße wurden festgestellt?
Zum Zeitpunkt der Testkäufe boten 22 der zuvor festgestellten Betriebe weiterhin Lachgas an. In zwölf dieser Betriebe gelang es den minderjährigen Testkäuferinnen*Testkäufern, Lachgas zu erwerben. In zehn Betrieben wurde der Verkauf nach einer mündlichen Altersabfrage verweigert. Drei Betriebe hatten das Produkt inzwischen vollständig aus dem Sortiment genommen.
Besonders auffällig war, dass in keinem der beanstandeten Fälle eine Alterskontrolle durch Vorlage eines Ausweisdokuments erfolgte. Teilweise waren die Produkte frei zugänglich im Verkaufsraum. In mehreren Fällen wurden den Jugendlichen zusätzlich typische Zubehörartikel wie Aufsätze oder Luftballons ausgehändigt, die üblicherweise für den Konsum von Lachgas verwendet werden.
Was ist die Konsequenz der Kontrollen?
Gegen die zwölf betroffenen Betriebe wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstoßes gegen die ordnungsbehördliche Verordnung eingeleitet. Der Ausgang der Bußgeldverfahren bleibt abzuwarten.
Die Ergebnisse der Testkäufe zeigen deutlich, dass das Verkaufsverbot in vielen Betrieben bislang nicht konsequent umgesetzt wird. Für Minderjährige ist der Erwerb von Lachgas im Stadtgebiet weiterhin vergleichsweise leicht möglich. Die Stadt Essen sieht daher weiterhin einen erheblichen Kontroll- und Sensibilisierungsbedarf. Um den Jugendschutz wirksam zu stärken und die Einhaltung der geltenden Regelungen sicherzustellen, sollen auch künftig vergleichbare Kontrollen durchgeführt und festgestellte Verstöße konsequent verfolgt werden.
Was ist der Hintergrund?
Grundlage der Kontrollen ist eine vom Rat der Stadt beschlossene ordnungsbehördliche Verordnung vom 2. Juli 2025. Diese untersagt den Verkauf sowie die Ab- und Weitergabe von Distickstoffmonoxid ("Lachgas") an Minderjährige im gesamten Stadtgebiet. Verstöße können mit Geldbußen von bis zu 1.000 Euro geahndet werden. Hintergrund der Regelung ist der zunehmende Missbrauch von Lachgas durch Jugendliche sowie damit verbundene Gesundheitsrisiken.
Weitere Informationen zum Thema Lachgasverbot finden Interessierte auf www.essen.de/lachgasverbot.
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